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Cradle to Cradle in der Praxis: Mehrwerte, Umsetzbarkeit, Erfahrungen beim Planen und Bauen

 

 

Zeit: 31.3.2022 von 14:00 bis 17:15 Uhr

Ort: Online-Seminar

  

 

Ressourcenarm und vor allem abfallfrei zu bauen, ist das Ziel des Cradle to Cradle-Prinzips in der Architektur international, aber auch in Deutschland entstehen immer mehr C2C-Gebäude. Dieses Online-Seminar, angeboten vom Netzwerk Architekturexport NAX der Bundesarchitektenkammer, bietet einen tieferen Einblick in Mehrwerte, Umsetzbarkeit, Empfehlungen und Erfahrungen mit dem Cradle to Cradle-basierten Planen und Bauen. Anhand nationaler und internationaler Projekte erläutern Architekturschaffende, worauf bei C2C im Planungsprozess geachtet werden muss und welchen ökologischen, sozialen und ökonomischen Mehrwert C2C wirklich bietet.

  

Das NAX unterstützt als Exportinitiative der Bundesarchitektenkammer Architekten aller Fachrichtungen, Ingenieurinnen, Stadtplaner und Fachplanerinnen bei der Internationalisierung und dem Export ihrer Leistungen ins Ausland.

 

Sprache:

Deutsch

 

Teilnahmegebühr:

30,00€ inkl. MwSt.

 

Zugang:

Das Seminar wird über GoToWebinar veranstaltet. Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen Anmeldung einen Registrierungslink für das Seminar.

 

 

Anerkennung


· Architektenkammer Bayern
· Architektenkammer Baden-Württemberg (2 Unterrichtseinheiten)
· Architektenkammer Berlin (3 Unterrichtseinheiten)
· Architektenkammer Brandenburg
· Architektenkammer Bremen (2 Fortbildungspunkte)
· Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern (3 Stunden)
· Architektenkammer Niedersachsen (4 Unterrichtseinheiten)
· Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (4 Unterrichtsstunden)

· Architektenkammer Rheinland-Pfalz (4 Unterrichtsstunden*)

· Architektenkammer Saarland (3 Fortbildungspunkte)

· Architektenkammer Schleswig-Holstein (4 Unterrichtseinheiten)

 

Die Anerkennung ist bei den anderen Kammern angefragt.

 

 

* Mitglieder der Kammer Rheinland-Pfalz können die Teilnahmebestätigung, auf der die Anerkennung der anderer Kammern vermerkt ist, als Teilnahmebestätigung  bei ihrer Kammer einreichen.